Ehrenamtliche Jugendschöffen gesucht: Bewerbungen bis zum 7. April möglich

Bundesweit werden derzeit Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt – so auch in Rastatt. Die Stadt Rastatt sucht daher Bürgerinnen und Bürger, die am Jugendschöffengericht Rastatt und der Jugendkammer beim Landgericht Baden-Baden an den Verhandlungen als ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen teilnehmen möchten.

Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Denn die Schöffen tragen dieselbe Verantwortung für das Urteil wie Berufsrichter. Für die Teilnahme an den Verhandlungen sind Schöffen von ihrem Arbeitgeber freizustellen.

Diese Kriterien müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen:

  • ihren Wohnsitz in Rastatt haben
  • am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes haben.
  • Sie dürfen nicht wegen einer vorsätzlichen Tätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.

Um das Amt als Jugendschöffen auszuüben, sollen die Bewerberinnen und Bewerber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Wer sich für das Schöffenamt interessiert, sendet seine Bewerbung bis Freitag, 7. April, an die Stadt Rastatt, Fachbereich Jugend, Familie und Senioren, Kundenbereich Planung und Verwaltung, Kaiserstraße 48, 76437 Rastatt. Das Bewerbungsformular kann weiter unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Alle eingegangenen Bewerbungen werden in eine vorgegebene einheitliche Vorschlagsliste eingetragen und nach Ende der Bewerbungsfrist dem Landratsamt Rastatt zur weiteren Bearbeitung überlassen. Die Gemeinden sind aufgerufen, anhand ihrer Einwohnerzahl Bewerber zu benennen. In Rastatt sind Personen zu benennen.

(Erstellt am 15. März 2023)