Wald, Wild und Landwirtschaft in Einklang bringen: Dieses ehrgeizige Ziel verfolgt der städtische Forst. Für den Erhalt des Waldes spielt die Naturverjüngung der Bäume, also die natürliche Vermehrung der Pflanzen, eine wichtige Rolle.
Doch Rehwild und Co. fressen Blätter und Knospen und stören damit die Bäume beim Wachsen. Gleichzeitig verursachen Wildschweine und andere Wildtiere enormen Schaden an landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Um Landwirtschaft und Waldverjüngung vor Wildschäden zu schützen und den Wildtierbestand zu regulieren, müssen bestimmte Wildarten bejagt werden. Dazu zählen Rehe, Wildschweine und Füchse.
Über 4000 Hektar Jagdgebiet
In Rastatt darf derzeit auf über 4.000 Hektar Fläche gejagt werden. Die insgesamt elf Jagdreviere in Rastatt werden zum überwiegenden Teil an Jägerinnen und Jäger fest verpachtet.
Darüber hinaus betreut der städtische Forst zwei Jagdgebiete: südlich der Fährstraße in Plittersdorf sowie den sogenannten Ötigheimer Wald.
Alle sechs Jahre werden die Jagdgebiete neu verpachtet. Die Zuteilung obliegt dem Gemeinderat der Stadt Rastatt und den jeweiligen Ortschaftsräten. Nach Zustimmung der Gremien beschließt noch die Jagdgenossenschaftsversammlung die Verpachtung.