„Weder unrichtig noch unsachlich noch aus sonstigen Gründen rechtswidrig“: Regierungspräsidium weist Aufsichtsbeschwerde gegen Stadt und Teile des Gemeinderates zurück

In allen Punkten zurückgewiesen hat das Regierungspräsidiums Karlsruhe (RP) mit Schreiben vom 13. Dezember eine Kommunalaufsichtsbeschwerde, die ein Rastatter Rechtsanwalt gegenüber Stadt und Fraktionsvorsitzende des Gemeinderates angestrengt hatte. Anlass für die jetzt vom RP abgewiesene Beschwerde war die Zeitungsanzeige „Rastatt steht zum Standort Münchfeldsee“.

Diese hatte die Stadt Rastatt in Zusammenarbeit mit Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates Mitte Oktober in drei Rastatter Medien geschaltet. Wie das Regierungspräsidium feststellt, verstößt die Anzeige nicht gegen ein etwaiges Gebot der Neutralität. Sie sei „weder unrichtig noch unsachlich und auch nicht aus sonstigen Gründen rechtswidrig“, schreibt das RP. Die in der Anzeige auftretenden Personen verletzten keine ihnen kraft ihres Amtes zugeordneten Rechte oder Pflichten. Sie seien als gesetzliche Organvertreter der Großen Kreisstadt Rastatt vielmehr gehalten, sich in der Sachfrage eine Auffassung zu bilden und diese zu äußern.

Wie das RP weiter betont, unterliegen Gemeindeorgane im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden – anders als bei Wahlen – keiner Neutralitätspflicht. Sowohl der Oberbürgermeister als auch Gemeinderatsmitglieder dürften sich wertend äußern. Denkbar sei sogar eine Pflicht zur Positionierung, wenn die Gemeindeorgane bei der Öffentlichkeitsarbeit das Gebot der Wahrheit und Sachlichkeit beachten. Die Anzeige halte sich jedoch schon auf den ersten Blick in einem sachlichen Rahmen und verbreite keine Unwahrheiten, betont das RP weiter. „Schlicht nicht nachvollziehbar“ sei überdies der Vorwurf, die Anzeige sei gezielt veröffentlicht worden, um Bürger von der Unterschrift beim Bürgerbegehren abzuhalten.

„Wir hatten eigentlich nichts anderes erwartet, denn wir prüfen unsere Aktivitäten und Äußerungen sehr genau und halten uns an Wahrheit und Sachlichkeit“, reagierte Bürgermeister Arne Pfirrmann auf das RP-Prüfergebnis. Die Stellungnahme des RP sei eine vollumfängliche Bestätigung des städtischen und gemeinderätlichen Handels in der Sache. „Ich hoffe sehr, dass die Stellungnahme auch bei den Kritikern der Standortempfehlung zum Nachdenken und Umdenken führt. Wünschen würde ich mir, dass die Menschen in Rastatt stärker erkennen, worum es bei diesem wichtigen Zukunftsprojekt wirklich geht. Nämlich um die bestmögliche Klinikversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in Rastatt und ganz Mittelbaden.“

(Erstellt am 23. Dezember 2022)