Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „PV-Anlage Treibstofflager Wintersdorf“ in Rastatt-Wintersdorf - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (155 KB)
- Abwägung (PDF) (1.3 MB)
- zeichnerischer Teil - Phase 1 (PDF) (1004 KB)
- zeichnerischer Teil - Phase 2 (PDF) (991 KB)
- textlicher Teil (PDF) (1.8 MB)
- Umweltbericht (PDF) (2.7 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF) (2.7 MB)
- Blendgutachten (PDF) (957 KB)
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt (FNP), 20. Änderung („Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage“) auf Gemarkung Wintersdorf - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (248 KB)
- Abwägung (PDF) (2.5 MB)
- Plan (PDF) (1.4 MB)
- Begründung (PDF) (2 MB)
- Umweltbericht (PDF) (3.3 MB)
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF) (3.9 MB)