Stadtwappen
Das Rastatter Stadtwappen stellt einen gespaltenen Schild dar. Im vorderen Teil ist das badische Wappen abgebildet, im hinteren Teil eine Weinleiter. Im Jahre 1404 erhielt Rastatt, früher Rastetten, von König Ruprecht ein Wochenmarktprivileg. Dank diesem und seiner verkehrsgünstigen Lage entwickelte sich Rastetten zu einem bedeutenden Handelsplatz, insbesondere für Elsässer Wein. Mit der Abbildung einer Wein- oder auch Fassleiter, die zum Abseilen der Fässer vom Wagen und in den Weinkeller genutzt wurde und mundartlich "Raste" genannt wurde, verweist das Stadtwappen auf den Marktflecken "Rastetten". Der rote Schrägbalken auf goldenem Hintergrund im vorderen Teil des Wappens deutet zudem auf die Zugehörigkeit Rastatts zu Baden hin.
Das Wappenbild mit gespaltenem Schild wurde ab 1895 als offiziell genehmigtes Wappen der Stadt Rastatt geführt. Während des Dritten Reiches und im Zuge der Gleichschaltung der Länder wurde es jedoch Städten untersagt, das Landeswappen auf Gemeindedienstsiegeln zu nutzen. Das Rastatter Stadtbauamt entwarf daraufhin ein Stadtsiegel, das allein die Weinleiter zeigte. Dieses Wappenbild wurde zwar nie offiziell genehmigt, jedoch trotz Einwendungen des Generallandesarchivs in der Folgezeit stets genutzt.
Am 18.12.1995 fasste der Rastatter Gemeinderat in Erinnerung an die demokratische Verpflichtung der Stadt Rastatt schließlich einstimmig den Beschluss, künftig wieder das traditionelle Wappenbild mit gespaltenem Schild entsprechend der Genehmigung aus dem Jahre 1895 zu verwenden.
Bitte beachten: Das Stadtwappen ist ein Hoheitszeichen der Stadt Rastatt und wird hier ausschließlich zum Zweck der Dokumentation wiedergegeben. Jede Verwendung des Wappens im öffentlichen Bereich muss durch die Stadt Rastatt genehmigt werden.