Projektstruktur und Öffentlichkeitsarbeit

Von wem wird das Projekt HWS Murg Rastatt geleitet? Das ist mit der Projektstruktur folgendermaßen festgelegt:

Der „Steuerungskreis“ ist als Entscheidungsträger verantwortlich für das Gesamtvorhaben und den Informationsaustausch untereinander. Er setzt sich zusammen aus

  • dem Vorhabenträger: Stadt Rastatt
  • dem Projektpartner: Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer
  • der Projektsteuerung
  • und den Planungsbüros in beratender Funktion während der gesamten Planungsphase.

Beteiligungsprozess

Der „Projektbegleitkreis“ unterstützt das Projekt mit dem aktuellen Wissen der Teilnehmenden über die lokalen Verhältnisse und Beziehungen. Er setzt sich zusammen aus den Trägern öffentlicher Belange, Fachbehörden, den Verbänden, Vereinen, Institutionen und so weiter.

Folgende Sitzungen fanden bereits statt:

Die „Politik“ setzt die Projektverantwortlichen über die neuesten politischen Entscheidungen in Kenntnis, wird bei wichtigen Entscheidungen eingezogen und setzt sich aus den einzelnen Lenkungsgruppen, dem Gemeinderat und den jeweiligen Gremien zusammen.

Projektkosten

Eine Kostenschätzung wird mit Ende der Vorplanung erstellt. Die anfallenden Kosten werden zwischen dem Vorhabenträger (Stadt Rastatt) und dem Projektpartner (Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer) aufgeteilt.

Zeitplan

2023

AKTUELLER PROJEKTSTAND

10. Oktober: Projektbegleitkreis Sitzung Nr. 1 (PDF) (203 KB)

2024

AKTUELLER PROJEKTSTAND

30. April: Projektbegleitkreis Sitzung Nr. 2 (PDF) (315 KB)

PROJEKTWEBSITE

Mai: Veröffentlichung

2025

INFO AKTUELLER PROJEKTSTAND

5. Juni: Planungs- und Bauausschuss

AKTUELLER PROJEKTSTAND

14. Oktober: Projektbegleitkreis Sitzung Nr. 3

AKTUELLER PROJEKTSTAND

15. Oktober: Projektbegleitkreis Sitzung Nr. 4

ERGEBNISVORSTELLUNG

November: Variantenvorstellung im Planungs- und Bauausschuss

2026

INFOVERANSTALTUNG

Januar: Infoveranstaltung

BESCHLUSSFASSUNG

Februar: Vorstellung Vorzugsvariante im Gemeinderat

INFOKUBUS

April: Öffentlichkeit