In Deutschland besteht für Kinder und Jugendliche Schulpflicht. Diese beinhaltet nicht nur die Teilnahme am Unterricht, sondern auch an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.
Eingeschult werden Kinder an Grundschulen in der Regel mit sechs Jahren. In Rastatt gibt es zehn öffentliche Grundschulen. Eine Einschulung ist jedoch auch an einer Privatschule möglich.
Fragen und Antworten zur Schulanmeldung
Mit welchem Alter wird mein Kind eingeschult?
Schulpflichtig werden in Baden-Württemberg alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also sechs Jahre alt geworden sind. Gleichzeitig gilt: Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Durch diese Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.
Welche Grundschule ist für mein Kind zuständig?
Für Grundschulen gilt nach dem Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg eine Schulbezirksregelung. Diese richtet sich nach der jeweiligen Wohnadresse. Die Eltern der künftigen Erstklässler werden von den Grundschulen ihres zuständigen Schulbezirks angeschrieben. Rastatts Grundschulbezirke
Wann muss mein Kind zur Schule angemeldet werden?
Die Schulanmeldung findet in der Regel im November/Dezember des Vorjahres statt. Die Schulaufnahme erfolgt bis Ende Februar. Die zuständige Grundschule lädt die Erziehungsberechtigten schriftlich zur Anmeldung ihrer Kinder ein.
Hinweis: Wenn Sie für Ihr Kind keine Einladung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Wohnanschrift zuständige Grundschule.
Wo muss mein Kind angemeldet werden?
Welche Unterlagen benötigt mein Kind für die Schulanmeldung?
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
- eine Meldebescheinigung des Bürgerbüros (bei Zuzug)
- den Nachweis der Sorgeberechtigung (bei Alleinerziehenden)
- den Nachweis über die Zurückstellung (falls Sie dies im vergangenen Schuljahr beantragt hatten)
- einen Nachweis der durchgeführten Impfungen (Impfpass)
Kann mein Kind auch ein Jahr später eingeschult werden?
Kann mein Kind an eine andere Grundschule wechseln?
In besonders begründeten pädagogischen oder organisatorischen Ausnahmefällen kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Grundschule einen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet die geschäftsführende Schulleitung.
Welche Betreuungsangebote gibt es?
Die Stadt Rastatt bietet an Ihren Grundschulen vielfältige Betreuungsmöglichkeiten. An sieben Grundschulen gibt es ganztägige Betreuungsangebote. Zusätzlich bieten neun Grundschulen eine Betreuung in den Unterrichtsrandzeiten bis zu zwei Stunden an.
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