In Baden-Württemberg läuft aktuell das Volksbegehren „Landtag verkleinern“, bei dem Bürgerinnen und Bürger ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes unterschreiben können. Ziel des Gesetzentwurfes ist unter anderem, die Zahl der Abgeordneten im Landtag zu verringern.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies auch in Rastatt im Rahmen einer amtlichen Sammlung mit seiner Unterschrift machen. Im Zeitraum vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 liegt die Eintragungsliste zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgerbüro aus, Herrenstraße 15, Zimmer E17+E18, 76437 Rastatt.
Wer ist eintragungsberechtigt?
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten für den Landtag von Baden-Württemberg, also alle, die:
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg leben und
- nicht aufgrund eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Eintragung mitzubringen ist der Personalausweis.
Öffnungszeiten
ab 1. August 2024:
Montag und Dienstag: 7.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 18 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Samstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Ist der Freitag ein Feiertag, bleibt das Bürgerbüro am darauf folgenden Samstag geschlossen.
Der letzte Einlass erfolgt jeweils 15 Minuten vor der regulären Schließzeit.