Stadt Rastatt führt Meldestelle gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie ein

Die Stadt Rastatt hat im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie und gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz eine Meldestelle einrichtet. Hier können sich aktive oder auch ehemalige Mitarbeiter der Stadtverwaltung melden, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Tätigkeit erfahren oder beobachtet haben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Personen vor Benachteiligungen und Repressalien geschützt werden, wenn sie Informationen über Rechtsverstöße aus ihrem beruflichen Zusammenhang melden.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, soll ein Schritt in Richtung eines transparenteren und verantwortungsvolleren öffentlichen Dienstes sein. Sie gewährleistet, dass sowohl aktive als auch ehemalige Beschäftigte von Unternehmen und Verwaltungen, die Verstöße oder Missstände melden, vor möglichen negativen Reaktionen geschützt sind.

Die nun eingerichtete Meldestelle bei der Stadt Rastatt wird von Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Finger von der Kanzlei Deubner & Kirchberg betreut. Die Hinweise können anonym erfolgen, sei es in schriftlicher Form oder über das Telefon oder eine andere Sprachübermittlung. Prof. Finger überprüft die eingegangenen Meldungen und leitet gegebenenfalls Folgemaßnahmen ein. Der Anwalt ist sowohl für die Stadt Rastatt als auch für den gesamten re@di-Verbund tätig. Als Teil des interkommunalen Zusammenschlusses, der innovative Digitalthemen vorantreibt, kann Rastatt auch hier Synergieeffekte nutzen. 

Meldungen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetz können über folgenden Kontakt gemacht werden:
Prof. Dr. Werner Finger,
Telefon: 0721/98548-66,
E-Mail: finger@deubnerkirchberg.de
Deubner und Kirchberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Erzbergerstraße 113a, 76133 Karlsruhe.

Oder aber über ein Meldeformular: https://www.deubnerkirchberg.de/meldestelle/

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(Erstellt am 17. Mai 2024)