Jede Gemeinde in Baden-Württemberg muss jährlich einen Beteiligungsbericht über jene Unternehmen aufstellen, die der privaten Rechtsform unterliegen und an denen die Gemeinde unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist. Das sieht die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vor.
Der Bericht soll sowohl dem Gemeinderat als auch der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über die Entwicklung der Unternehmen abgelegen. Es wird transparent, welche wirtschaftlichen Betätigungen eine Gemeinde vornimmt. So dient der Beteiligungsbericht als Information für den Gemeinderat und die Einwohnerinnen und Einwohner. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind in den Berichten auch Angaben zu den Eigenbetrieben, den Zweckverbänden, den Stiftungen und den Mitgliedschaften bei anderen wichtigen Organisationen aufgeführt.
Fachbereich Finanzwirtschaft
Fachbereichsleitung
Häufig gesucht im Bereich Finanzen
Beteiligungsberichte zum Download
- Beteiligungsbericht 2022 (PDF) (3,9 MB)
- Beteiligungsbericht 2021 (PDF) (3,9 MB)
- Beteiligungsbericht 2020 (PDF) (2 MB)
- Beteiligungsbericht 2019 (PDF) (2,5 MB)
- Beteiligungsbericht 2018 (PDF) (3,3 MB)
- Beteiligungsbericht 2017 (PDF) (2,8 MB)
- Beteiligungsbericht 2016 (PDF) (1,8 MB)