Wofür braucht eine Stadt Geld?
Jede Stadt ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen (Pflicht- und Weisungsaufgaben). Daneben nimmt sie vielfältige freiwillige Aufgaben im öffentlichen Interesse und für ihre Bürgerinnen und Bürger wahr. Die Liste der Aufgaben ist lang.
Die Stadt
- betreibt Schulen und Kindertagesstätten,
- unterhält Sport- und Veranstaltungshallen, die Stadtbibliothek und Musikschule, Museen, Jugendeinrichtungen, Grünanlagen, Spielplätze, Märkte und Friedhöfe,
- baut Straßen, Brücken und Unterführungen und plant Baugebiete,
- ist verantwortlich für die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Baumkontrolle,
- finanziert die Feuerwehr,
- ist Anlaufstelle für alle Belange der Bürger,
- fördert den lokalen Tourismus und die örtliche Wirtschaft,
- und führt kulturelle Veranstaltungen durch.
Diese Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt kosten Geld. Neben den Löhnen und Gehältern städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Arbeiten und Projekte umsetzen, fallen auch zahlreiche anderen Ausgaben an. Beispielsweise für die Unterhaltung oder Bewirtschaftung der städtischen Verwaltungs- und Wohngebäude.
Woher kommt das Geld?
Fast die Hälfte der Einnahmen einer Kommune stammt in der Regel aus Steuern. Die Steuereinnahmen beinhalten eigene Steuern – vor allem Grundsteuer und Gewerbesteuer – und eine Beteiligung an verschiedenen anderen Steuern, wie der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.
Die zweite wichtige Einnahmequelle stellen die Finanzzuweisungen des Landes Baden-Württemberg dar. Darunter die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Der Rest der Einnahmen stammt aus Gebühren und Ähnlichem. Für größere Projekte müssen gelegentlich Kredite aufgenommen werden.
Der Städtische Haushalt oder: Was passiert mit dem Geld?
Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, ihren Haushalt so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet ist und dabei das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht eingehalten wird. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist das oberste Gebot.
Der Haushaltsplan weist alle kommunalen Aufgabenbereiche mit den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben auf. Woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird, wird einmal jährlich in der städtischen Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan festgelegt. In öffentlicher Sitzung berät der Gemeinderat den Haushalt und beschließt, wofür die Stadt im nächsten Jahr Geld ausgeben wird.
Dabei gilt für eine Kommune der gleiche Grundsatz wie für Privatleute: Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden als eingenommen wird. Kreditaufnahmen sollen möglichst vermieden werden.
Während der Ergebnishaushalt sämtliche Erträge und Aufwendungen der Kommune abbildet und damit den tatsächlichen Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen darstellt, werden im Finanzhaushalt die geplanten Geldflüsse und Auszahlungen, insbesondere aus Investitionstätigkeit, abgebildet.
Wie wird der Haushalt verabschiedet?
Die Verwaltung erarbeitet Ende des Vorjahres einen Haushaltsplanentwurf für das kommende Kalenderjahr. Darin enthalten sind die Mittelanmeldungen aller Bereiche der Verwaltung für geplante Projekte und die laufenden Ausgaben.
Dieser Entwurf wird in den Gemeinderat zur Beratung eingebracht. Meist wird der Haushaltsplanentwurf in mehreren Sitzungen öffentlich vorberaten, bei Bedarf geändert und letztlich beschlossen. Rechtsgültig wird ein Haushalt erst, wenn ihn das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde geprüft und genehmigt hat. An diesen Plan ist die Verwaltung gebunden.
Was hat es mit den Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften auf sich?
Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben hat die Stadt entsprechende wirtschaftliche Unternehmen gegründet. Sie gehören zur Stadt, betreiben aber eine eigenständige Wirtschaftsführung.
Die Eigenbetriebe werden von Betriebsleitern geführt. Die grundsätzlichen und wichtigsten Entscheidungen trifft der Gemeinderat. Dazu gehört beispielsweise der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr. Er ist unter anderem für die Schwimmbäder zuständig. Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sind Teil des städtischen Haushalts. Eine Eigengesellschaft ist die Stadtwerke GmbH. Aus dem Beteiligungsbericht ergibt sich, an welchen Unternehmen die Stadt und in welchem Umfang noch beteiligt ist. Er wird jährlich veröffentlicht.
Fachbereich Finanzwirtschaft
Fachbereichsleitung