Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er legt die Ziele und die Rahmenbedingungen für die Stadtverwaltung fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Es sei denn, der Oberbürgermeister ist kraft Gesetzes zuständig.
Der Gemeinderat der Stadt Rastatt besteht aktuell aus 47 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die 47 Sitze des Rastatter Gemeinderats verteilen sich derzeit auf acht Parteien. Einmal im Monat tagt der Gemeinderat in meist öffentlichen Sitzungen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen. Der Zugang zum Sitzungssaal ist barrierefrei.
Auch Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Gemeinderatssitzung einbringen. Und zwar bei der sogenannten Bürgerfragestunde. Die Fragestunde findet in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt. Hier können Fragen zu Gemeindeangelegenheiten gestellt oder Anregungen und Vorschläge gemacht werden.
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