In Rastatt findet am Sonntag, 7. Mai 2023, ein Bürgerentscheid zum Neubau Zentralklinikum statt. Dazu fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. Februar einen einstimmigen Beschluss. Die wahlberechtigten Rastatterinnen und Rastatter ab 16 Jahren haben nun am 7. Mai über die Frage zu entscheiden: „Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort „Am Münchfeldsee“ für den Bau eines Klinikums“?
Wichtige Fragen und Antworten
Was ist ein Bürgerentscheid?
Mit einem Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger Angelegenheiten, für die der Gemeinderat zuständig ist, selbst entscheiden.
Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.
Welche Frage steht in Rastatt zur Entscheidung?
Folgende Frage steht im Rahmen des Bürgerentscheids in Rastatt zur Entscheidung: "Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans am Standort "Am Münchfeldsee" * (Flurstück-Nummer 4336/21, 4336/15 und Teilfläche 4336/1 - s. Lageplan in Info-Broschüre) für den Bau eines Klinikums?
Die Bürgerinnen und Bürger können dabei mit "Ja" oder "Nein" abstimmen. "Ja" bedeutet: Ich bin GEGEN den Bau eines Klinikums am Standort "Am Münchfeldsee". "Nein" bedeutet: Ich bin FÜR den Bau eines Klinikums am Standort "Am Münchfeldsee".
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Informationsbroschüre. In dieser sind ausführliche Informationen zum Verfahren des Bürgerentscheids und zum möglichen Vorhaben enthalten anhand von Stellungnahmen von Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch und allen im Gemeinderat vertretenden Fraktionen. Aber auch die Position der Bürgerinitiative "Für den südlichen Stadteingang (Merzeau)" findet sich darin wieder.
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind nach dem Kommunalwahlgesetz (§ 41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz) alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Bürger, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die am Tag des Bürgerentscheids
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Rastatt und den Ortsteilen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wahlberechtigt ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung.
Wie findet der Bürgerentscheid statt? Wie kann ich wählen?
Der Bürgerentscheid findet in Form einer Wahl statt. Gewählt werden kann im Wahllokal des Wahlbezirks oder per Briefwahl.
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein, siehe dazu "Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?".
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Ich habe keine Wahlberechtigung erhalten, was muss ich tun?
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich im Bürgerbüro der Stadt Rastatt schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen. Weitere Auskünfte sowie Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen erhalten Sie beim
Bürgerbüro der Stadt Rastatt
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
E-Mail: buergerbuero@rastatt.de (derzeit aufgrund der Cyberattacke nicht erreichbar)
Telefon: 0152 22511021
Ortsverwaltung Niederbühl
Laurentiusstraße 8
76437 Rastatt-Niederbühl
Telefon: 07222 7879780
Ortsverwaltung Ottersdorf
Wilhelmstraße 3
76437 Rastatt-Ottersdorf
Telefon: 0162 2037732
Ortsverwaltung Plittersdorf
Blumenstraße 2
Rastatt-Plittersdorf
Telefon: 0162 2035429
Ortsverwaltung Rauental
Holgasse 3
76437 Rastatt-Rauental
Telefon: 0162 2035649
Ortsverwaltung Wintersdorf
Bannwaldstraße 1
76437 Rastatt-Wintersdorf
Telefon: 07229 1849330
Wie erhalte ich Briefwahlunterlagen?
Um Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Einfachste Antragsmöglichkeit: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gelangen Sie direkt zum Online-Antrag.
Alternativ können Sie den Antrag mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt etwa ab dem 3. April 2023.
Bis wann muss die Briefwahl erfolgen?
Ich habe meine Unterlagen für die Briefwahl verloren, was muss ich tun?
Verlorene Unterlagen werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm die Unterlagen nicht zugegangen sind, können ihm bis zum Tag der Wahl (also Samstag, 6. Mai 2023) zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros neue Unterlagen ausgehändigt werden.
Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie kann ich Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen?
Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 17. April 2023 bis 21. April 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Ort der Einsichtnahme für die Kernstadt:
Bürgerbüro Stadt Rastatt
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Ort der Einsichtnahme für die Ortsteile:
Ortsverwaltung Niederbühl
Laurentiusstraße 8
76437 Rastatt-Niederbühl
Ortsverwaltung Ottersdorf
Wilhelmstraße 3
76437 Rastatt-Ottersdorf
Ortsverwaltung Plittersdorf
Blumenstraße 2
Rastatt-Plittersdorf
Ortsverwaltung Rauental
Holgasse 3
76437 Rastatt-Rauental
Ortsverwaltung Wintersdorf
Bannwaldstraße 1
76437 Rastatt-Wintersdorf
Wo ist mein Wahllokal?
Sind die Wahllokale mit dem Rollstuhl zugänglich?
Gibt es Hygieneregeln für die Wahl?
Ich habe eine Sehbeeinträchtigung, wie kann ich trotzdem am Bürgerentscheid teilnehmen?
Sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone oder auch einer Hilfsperson bedienen.
Alle Personen, die Blindenhilfeleistungen beziehen, erhalten automatisch über das Landratsamt Rastatt eine Stimmzettelschablone und entsprechende Verwendungshinweise per Post.
Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?
Wie erfolgt die Auszählung?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 7. Mai 2023 ab 18 Uhr. Sie findet in den Wahllokalen statt. Die Auszählung ist öffentlich. Die ermittelten Ergebnisse werden durch den Gemeindewahlausschuss im Ratssaal im ersten Obergeschoss des Historischen Rathauses (Marktplatz 1, 76437 Rastatt) geprüft.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids wird auch auf der Homepage der Stadt Rastatt abrufbar sein.
Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Die gestellte Frage ist in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss aber mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten betragen ("Quorum").
Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
Ein Bürgerentscheid hat Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Bürgerentscheid/Neubau Zentralklinikum?
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website und auf der Website des Klinikums.