Gemeinderat beschließt Abschaffung der unechten Teilortswahl

Die unechte Teilortswahl in Rastatt gehört der Vergangenheit an. Mit der deutlichen Mehrheit von 27 Ja-Stimmen gegenüber 17 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen votierte der Rastatter Gemeinderat am Montag, 24. Juli, für die Abschaffung des bisherigen Wahlsystems bei Kommunalwahlen. Dieses hatte den fünf Rastatter Ortsteilen bis dato eine festgelegte Anzahl an Sitzen im Gemeinderat garantiert. Zukünftig gilt jetzt bei Kommunalwahlen: Jede Wählerstimme hat das gleiche Gewicht, egal ob sie von einem Bewohner der Kernstadt oder aus einem der Ortsteile abgegeben wird.

Durch die bisherige Festlegung von Sitzen für die Ortsteile sind diese aktuell im Gemeinderat überrepräsentiert. So ist die Innenstadt mit nur 0,7 Sitzen pro 1.000 Einwohner im Gemeinderat unterrepräsentiert, während beispielsweise Rauental eine Überrepräsentation von 1,4 Sitzen pro 1.000 Einwohner hat. Und das birgt ein rechtliches Problem für die nächste Kommunalwahl. Denn durch solche Ungleichheiten wären die Ergebnisse anfechtbar. Das verdeutlicht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Kommunalwahl 2019 in Tauberbischofsheim. Mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl einher geht aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine deutliche Vereinfachung bei der Stimmabgabe. Das komplizierte Verfahren hatte in der Vergangenheit zu einer übergroßen Zahl von ungültigen Stimmzetteln geführt. Zudem ist die nach Hauptsatzung mit 40 Sitzen festgelegte Größe des Gemeinderates nun gesichert und ein Mehr an Sitzen durch Überhangmandate nicht mehr möglich.

Vor der namentlichen Abstimmung im Gemeinderat gab es eine teilweise emotional geführte Debatte. Alle Fraktionen und Gruppierungen betonten in ihren Wortbeiträgen, dass sie es sich mit einer Entscheidung nicht leichtgemacht hätten – und dass die Ortsteile ohne jeden Zweifel und unabhängig vom Wahlsystem eine wichtige Rolle spielen und spielen werden im Gemeinderat.

Geschlossen für die Abschaffung der unechten Teilortswahl stimmten die Stadträtinnen und Stadträte der Grünen, der AfD, der FuR und der FDP. Sie machten vor allem geltend, dass nur eine Abschaffung Rechtssicherheit garantiere. Kritisch am alten System sei überdies, wenn nicht die Kompetenz, sondern die Adresse der Kandidaten entscheidend sei bei der Wahl. Geschlossen für die Beibehaltung stimmten die Vertreter der Freien Wähler. In den Fraktionen der SPD und der CDU gab es sowohl Befürworter als auch Gegner einer Abschaffung der unechten Teilortswahl. Die Gegner erklärten sich solidarisch mit den Entscheidungen der Ortschaftsräte, die – mit Ausnahme des Patts in Plittersdorf - allesamt für eine Beibehaltung der unechten Teilortswahl gestimmt hatten. Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch stimmte für die Abschaffung, denn, wie er sagte, „wir müssen endlich dazu kommen, dass Gleichheit zählt bei der Wahl.“ Im Übrigen zeige die Erfahrung in Kommunen, die die unechte Teilortswahl abgeschafft haben, dass die Ortsteile nicht mit weniger, sondern oft mit mehr Sitzen im Gemeinderat vertreten sind als bisher. Dies jedoch auf der Grundlage: Jede Stimme zählt gleich viel.

(Erstellt am 28. Juli 2023)