Formblätter für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2024 ab sofort verfügbar

Am 9. Juni 2024 stehen in ganz Baden-Württemberg Kommunalwahlen an, bei denen die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung ihrer Gemeinderäte und Ortschaftsräte mitbestimmen können. Auch die Wahlberechtigten in Rastatt sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Stimme für die Gestaltung der lokalen politischen Landschaft abzugeben.

Zur Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Gemeinderat oder die Ortschaftsräte sind nicht nur politische Parteien, sondern auch Wählervereinigungen berechtigt. Die Stadtverwaltung Rastatt stellt für die Aufstellung von Wahlvorschlägen ab sofort die dafür benötigten Formblätter zur Verfügung.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Wahlvorschläge frühzeitig nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl – voraussichtlich Anfang Februar – einzureichen, damit mögliche Mängel rechtzeitig vor Ende der Einreichungsfrist am 28. März, 18 Uhr, behoben werden können.

Die Formblätter können Parteien sowie Wählervereinigungen bei der Stadtverwaltung Rastatt, Kundenbereich Organisation und EDV, anfordern per E-Mail an wahlen@rastatt.de oder unter telefonisch unter 07222 972-2273 oder 2271.

(Erstellt am 15. Dezember 2023)