Gaststätten- und Gewerbebehörde am 6. März geschlossen

Die Gaststätten- und Gewerbebehörde der Stadt Rastatt in der Kaiserstraße 48a ist am Mittwoch, 6. März, abwesenheitsbedingt geschlossen. Die Behörde ist ansonsten regulär erreichbar: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.

(Erstellt am 06. März 2024)