Kartierung von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) wird von April bis Ende November 2024 Erhebungen durchführen, um die Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weitere Tiere und Pflanzen zu erfassen.
Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich Rastatts. Ziel ist der Kartierung ist, langfristig die Qualität von Lebensräumen zu sichern und das Vorkommen und die Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Eine Zuordnung zu Grundstückseigentümern findet laut LUBW bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Zudem werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt. Die LUBW macht deutlich, dass im Rahmen der Erhebungen es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt ist, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden sind nur auf offenen Landschaftsflächen und im Wald im Außenbereich unterwegs. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartier-Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.