Kiffen verboten beim Rastatter Frühjahrsjahrmarkt
Auf dem Rastatter Frühjahrsjahrmarkt, der vom 26. April bis 1. Mai auf dem Festplatz stattfindet, darf trotz der Teillegalisierung von Cannabis nicht gekifft werden. Hier gilt das allgemeine Konsumverbot aus dem sogenannten Konsumcannabisgesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist.
Darin ist unter anderem geregelt, dass in der Nähe von Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten kein Cannabis geraucht werden darf. Ebenso ist kiffen verboten, wenn Minderjährige in der Nähe sind. Da direkt an den Festplatz „Zur Friedrichfeste“ ein Spielplatz sowie die Calisthenics-Anlage angrenzen und zudem beim Jahrmarkt mit einer Vielzahl von Jugendlichen und Kindern gerechnet wird, gilt hier das Konsumverbot unmittelbar.
Das Cannabisverbot auf dem Festplatz wird sowohl von der Polizei als auch dem Kommunalen Ordnungsdienst während des Jahrmarkts kontrolliert und bei Verstößen entsprechend geahndet. Bei Verstößen sieht das Bundesgesetz Bußgelder bis zu 30.000 Euro vor.