Klage gegen OB-Wahl: Klägerin hat die Klage begründet/Stadt bereitet Klageerwiderung vor

Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ist nun die Begründung der bereits eingereichten Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und dessen Entscheidung, den Einspruch gegen die Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl in Rastatt vom letzten Herbst abzuweisen, eingegangen. Die Klägerin hat dabei in der Begründung, die auch der Stadt Rastatt als sogenannte Beigeladene zugegangen ist, zahlreiche bislang erhobene Vorwürfe in der Klagebegründung nicht mehr thematisiert.

Dies betrifft vor allem auch die Vorwürfe der Wahlorganisation durch die Stadtverwaltung Rastatt. Die bisher behauptete fehlerhafte Feststellung von Wahlergebnissen, eine Verzögerung bei der Auszählung in einem Wahlbezirk sowie unberücksichtigte Briefwahlunterlagen werden in der Klagebegründung nicht mehr vorgebracht. „Die Kolleginnen und Kollegen der Stadt können Wahlen. Und zwar richtig und zuverlässig“, so die Stadtverwaltung, die dem weiteren Verfahren daher zuversichtlich entgegenblickt.

Weiterhin im Raum stehen vor allem Aussagen zu einer Verletzung von Plakatierungsregeln, der Verletzung des Neutralitätsgebots und möglicher Wahlbeeinflussung. Die Stadt Rastatt wird nun bis zum 20. März fristgerecht eine sogenannte Klagerwiderung beim Verwaltungsgericht einreichen und Stellung zu den verbliebenen Vorwürfen beziehen.“

(Erstellt am 15. März 2024)