Stadt unterstützt Gastronomie: Längere Außenbewirtung im Sommer

Um die Rastatter Gastronomie zu unterstützen, ermöglicht die Stadt Rastatt den heimischen Gastronomen auch in diesem Sommer wieder eine längere Außenbewirtung.

Von 31. März bis 27. Oktober 2024 können sie montags bis samstags jeweils bis 23 Uhr öffnen, statt bis 22 Uhr. Sonntags gilt weiter die Standardregelung bis 22 Uhr. Voraussetzung ist ein formloser Antrag beim städtischen Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten, E-Mail: ordnungsangelegenheiten@rastatt.de. Für die Bearbeitung des Antrags, der jedes Jahr neu gestellt werden muss, wird eine Verwaltungsgebühr von 68 Euro erhoben. Die Stadt weist darauf hin, dass unabhängig von der verlängerten Außenbewirtung die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten und damit dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden muss.

(Erstellt am 19. März 2024)