Freude im Rastatter Rathaus: RP erklärt OB-Wahl in Rastatt für gültig und weist Einspruch zurück

Mit großer Freude reagiert die Stadt Rastatt auf die Nachricht des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29. November zur Gültigkeit der OB-Wahl am 24. September und zur Stichwahl am 15. Oktober sowie zur Zurückweisung des gegen die Wahl erhobenen Einspruchs. „Wir freuen uns sehr, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die korrekte Abwicklung der Wahlen bestätigt und die unterstellten Vorwürfe in allen Punkten als unbegründet zurückgewiesen hat“, erklärt Erster Bürgermeister Raphael Knoth.

„Damit kann der Antrag der Freien Wähler jetzt auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember gesetzt und Monika Müller zur bestellten Oberbürgermeisterin gewählt werden.“ Als bestellte Oberbürgermeisterin, früher „Amtsverweserin“, könnte Monika Müller dann nach dem Abschied von OB Pütsch am 16. Dezember direkt anschließend ihren Dienst bei der Stadt Rastatt antreten.

Beim nun gänzlich als unbegründet zurückgewiesenen Einspruch gegen die Stichwahl am 15. Oktober ging es im Wesentlichen um folgende Vorwürfe: Verletzung von Plakatierungsregeln, Verletzung des Neutralitätsgebots und Wahlbeeinflussung durch Oberbürgermeister Pütsch, Verletzung der Neutralitätspflicht durch städtische Mitarbeiter, fehlerhafte Feststellung von Wahlergebnissen, Verzögerung bei Auszählung in einem Wahlbezirk sowie unberücksichtigte Briefwahlunterlagen.

(Erstellt am 29. November 2023)