Sommer in Rastatt: Rat und Regeln für ein gutes Miteinander
Wenn die Temperaturen steigen, wird die Rastatter Innenstadt mit ihren vielen Geschäften, Cafés und Restaurants – besonders an lauen Sommerabenden – wieder zu dem Treffpunkt schlechthin. Die City ist aber auch Wohngebiet und an drei Tagen in der Woche findet hier der beliebte Rastatter Wochenmarkt statt. Damit die unterschiedliche Nutzung funktioniert, gibt es einige Regeln. Hier ein Überblick:
Längere Außengastronomie und Nachtruhe
Während der Sommerzeit dürfen Gastronomen auf Antrag Donnerstag bis Samstag ihre Außenbewirtung bis 23 Uhr anbieten. Allerdings gilt dabei: Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist zu beachten und hat Vorrang. Das bedeutet, dass sich Gäste im Außenbereich ab 22 Uhr ruhiger unterhalten sollten.
Fahren in der Innenstadt
Die Fußgängerzone umfasst die Poststraße, die Kaiserstraße zwischen Poststraße und Lyzeumstraße, die Rossistraße, die Museumstraße zwischen Schlosserstraße und Herrenstraße, die Schlossstraße zwischen Schlosserstraße und Schiffstraße sowie die Rathausstraße und den Faneser Platz. Sie ist für Fußgänger da, Autofahren ist dort entsprechend nicht erlaubt. Allerdings: Sonderberechtigungen gibt es unter anderem für Personen, die ihre Stellplätze in der Innenstadt erreichen müssen, für Anlieferer zum Be- und Entladen, für den handwerklichen Notdienst, Ärzte, Taxis, Krankentransporte usw. Generell ist von 7 bis 11 Uhr sowie von 19 bis 20 Uhr die Fußgängerzone für den Lieferverkehr frei. Aber auch hier gilt Schrittgeschwindigkeit.
In der Innenstadt ist die Schiffstraße zudem ein verkehrsberuhigter Bereich, Fußgänger haben hier absoluten Vorrang. Das heißt: Autos müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren, also rund sieben Kilometer pro Stunde. Da in der Schiffstraße Außengastronomie angeboten wird, ist dies besonders wichtig, um niemanden zu gefährden.
Auf dem Marktplatz gelten an den Markttagen am Dienstag, Donnerstag und Samstag besondere Regelungen. Grundsätzlich ist es dann verboten, auf den Marktplatz zu fahren – übrigens auch mit dem Fahrrad. Auch hier gelten Ausnahmen für Nutzer mit Sonderberechtigungen.
Wer gegen die Regeln verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss in jedem Fall mit einer Verwarnung rechnen, schlimmstenfalls mit einem Bußgeld. Wer eine Ordnungswidrigkeit beobachtet, kann sich zudem an die städtische Bußgeldstelle wenden und dort Ort, Uhrzeit, Datum und Kennzeichen mitteilen, Tel. 07222 972-7330, E-Mail: bussgeldstelle@rastatt.de.
Taubenfüttern
Generell ist es verboten, Tauben zu füttern. Leider liegt auf dem Rastatter Marktplatz an den Markttagen sowie um das Taubenhaus im New Britain Park viel Essbares auf dem Boden. Die Stadt bittet daher alle Innenstadtbesucher, Essensreste richtig zu entsorgen.
Hunde
Vierbeiner müssen in Fußgängerzonen grundsätzlich an der Leine geführt werden. An Markttagen dürfen sie nicht in den Marktbereich mitgenommen werden.
Straßenmusik
Straßenmusik ist in der Fußgängerzone erlaubt. Die Straßenmusiker dürfen sich 30 Minuten an einem Ort im Fußgängerzonenbereich aufhalten und spielen, danach müssen sie 200 Meter weiterziehen.
Betteln
Betteln ist nicht grundsätzlich verboten, auch wenn es manchmal als störend empfunden wird. Aggressives oder betrügerisches Betteln sind jedoch untersagt, ebenso wie Betteln mit Kindern. In diesen Fällen kann man sich an die Polizei wenden.
Die Stadtverwaltung wünscht allen Bewohnern und Besuchern eine schöne Sommerzeit und bittet darum, bei Aktivitäten im Freien Rücksicht auf Anwohner und Nachbarn zu nehmen.