Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Grundsteuerreform der Landesregierung macht sich auch in Rastatt und vor allem in den Ortsteilen bemerkbar. Bisher haben rund 300 Rastatterinnen und Rastatter Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt. Der Kundenbereich Steuern der Stadt Rastatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema. 

Warum ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid oft nicht erfolgreich?

Wer Zweifel an der Berechnung der neuen Grundsteuer hat, muss bereits gegen den sogenannten Grundlagenbescheid – also den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid – Einspruch beim Finanzamt einlegen. Ein späterer Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt ist nicht erfolgreich, wenn sich dieser nur auf Angaben aus dem Grundlagenbescheid bezieht.

Was hat die Stadt Rastatt bisher unternommen?

Die Stadt will dazu beitragen, unnötige Kosten für Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Deshalb hat sie allen, die Widerspruch eingelegt haben, eine kostenfreie Ersteinschätzung zukommen lassen. Wird der Widerspruch darin als unbegründet eingeschätzt, können Betroffene ihn kostenfrei zurückziehen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben diese Möglichkeit bereits genutzt.

Wie viele Widersprüche sind aktuell noch offen?

Aktuell sind 160 Widersprüche noch offen. Diese haben auf die Ersteinschätzung seitens der Stadt nicht reagiert. Die eingelegten Widersprüche bleiben daher weiterhin gültig.

Welche Folgen hat das für die Betroffenen?

Wenn ein Widerspruch nicht zurückgezogen wird, muss die Stadtverwaltung kostenpflichtig darüber entscheiden.

Welche Kosten entstehen hier für die Bürger?

Die städtische Satzung sieht eine Gebühr von mindestens 34 Euro vor, wobei der Arbeitsaufwand entscheidend ist. Der Gebührenbescheid wird nach derzeitigem Stand deutlich höher als die Mindestgebühr ausfallen.

Was sollten Bürger tun, die einen Widerspruch bei der Stadt Rastatt eingelegt haben?

Alle, die Widerspruch eingelegt haben, bitten wir zu prüfen, ob sie ein Schreiben mit der Ersteinschätzung erhalten haben. Falls nicht, wird empfohlen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Kundenbereich Steuern aufzunehmen.

Was ist zu unternehmen, wenn ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt wurde, jedoch aufgrund einer Änderung des Finanzamtes ein neuer Grundsteuerbescheid erstellt wurde?

Der ursprüngliche Widerspruch bleibt grundsätzlich wirksam. Die Stadt muss auch in diesem Fall eine kostenpflichtige Entscheidung treffen. Alle Betroffenen können sich zur Abklärung telefonisch oder per E-Mail mit dem Kundenbereich Steuern in Verbindung setzen.

Wichtiger Hinweis

Einwohner, die keine Ersteinschätzung zu ihrem Widerspruch erhalten haben, bitten wir, sich umgehend bei der Stadtverwaltung melden.

Wohin können sich Rastatter bei Fragen zum Grundsteuerbescheid wenden?

Bürger können sich mit ihren Fragen rund um den Grundsteuerbescheid an den 
Kundenbereich Steuern der Stadt Rastatt wenden:

Telefon: 07222 972-3232
E-Mail: Steuern@Rastatt.de

Telefonische Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr

(Erstellt am 14. April 2025)