Behördenwegweiser
Fachbereich Stadt- und Grünplanung
Beschreibung
Im Fachbereich Stadt- und Grünplanung sind die Aufgaben der ehedem selbstständigen Ämter Stadtplanung, Grünflächen und Baurecht zusammengefasst. Er gliedert sich in die Kundenbereiche:
- Planverfahren (Durchführung von Verfahren für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, für Satzungen gemäß BauGB, BNatschG und LBO, sowie Verordnungen gemäß BNatschG, Verfahren der Städtebaulichen Erneuerung, Koordinierung von Stellungnahmen zu Planungen Dritter, Sekretariat und Zeichenbüro, die Erstellung des Mietspiegels und die Geschäftsführung der Umweltstiftung Rastatt)
- Stadtplanung (Stadtentwicklung, Städtebau und Stadtgestaltung)
- Ökologie und Grün (Landschaftsentwicklung, Freiraumplanung und -gestaltung, Ökologie und Umweltpädagogik, Landschaftspflege, Unterhaltung der Grünanlagen und Wege, Klimaschutz und Klimaanpassung)
- Baurecht (Bauordnung und Denkmalschutz)
Dem Fachbereich ist die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Rastatt zugeordnet, der neben der Stadt Rastatt für die Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern zuständig ist.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Herr Markus Reck-Kehl
Fachbereichsleiter
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat II, Bürgermeister Raphael KnothLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen
