Leistungen
Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- derzeitige Staatsangehörigkeit
- derzeitige Anschriften
- Einzugsdatum- und Auszugsdatum (wenn bekannt)
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, die Lebenspartnerschaft aufgehoben oder der Lebenspartner verstorben ist
Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- Alter
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeiten
- gesetzliche Vertretung mit Vor- und Familiennamen sowie Anschrift
Zuständige Stelle
die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt
Leistungsdetails
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Rechtsgrundlage
- § 46 Gruppenauskunft
- § 50 Abs. 1 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2023 freigegeben.
