Deutsch
Leistungen

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen

Sie können eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie

  • eine Fachkraft mit Berufsausbildung,
  • eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung oder
  • Forscher sind.

Hinweis: Ein Recht auf Familiennachzug haben

  • Ihre minderjährigen Kinder,
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und
  • Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin.

Sie dürfen auch erwerbstätig sein.

Zuständige Stelle

die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt

Ausländerbehörde ist,

  • wenn Sie in einer Großen Kreistadt oder in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
  • Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt wohnen: das Landratsamt.

Leistungsdetails

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Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
  • § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

§ 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)

Freigabevermerk

29.12.2025 Justizministerium Baden-Württemberg