Vorübergehendes Haltverbot einrichten
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.
Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll
Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort
- das Landratsamt
- in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
- einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
Leistungsdetails
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
Freigabevermerk
24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
