Verfahrensfreie Bauvorhaben
Vertiefende Informationen
Ob im Bereich eines Bauvorhabens denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen sind, kann der Digitalen Denkmalkarte Baden-Württemberg entnommen werden, die auf dem Geoportal BW eingestellt ist. Wählen Sie dort die Karte „Kulturdenkmale“ und navigieren Sie über die „Suche nach Adressen, Orte, Daten“ zu Ihrem Baugrundstück. Sofern dort Kulturdenkmale eingetragen sind, bedarf das Vorhaben womöglich einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):
- § 2 Absatz 9 Begriffe
- § 11 Gestaltung
- § 53 Bauvorlagen und Bauantrag
- § 58 Baugenehmigung
- § 59 Baubeginn
- § 74 Örtliche Bauvorschriften
- § 2 Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren
Freigabevermerk
27.11.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
