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Verfahrensfreie Bauvorhaben

Vertiefende Informationen

Ob im Bereich eines Bauvorhabens denkmalrechtliche Belange zu berücksichtigen sind, kann der Digitalen Denkmalkarte Baden-Württemberg entnommen werden, die auf dem Geoportal BW eingestellt ist. Wählen Sie dort die Karte „Kulturdenkmale“ und navigieren Sie über die „Suche nach Adressen, Orte, Daten“ zu Ihrem Baugrundstück. Sofern dort Kulturdenkmale eingetragen sind, bedarf das Vorhaben womöglich einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):

  • § 2 Absatz 9 Begriffe
  • § 11 Gestaltung
  • § 53 Bauvorlagen und Bauantrag
  • § 58 Baugenehmigung
  • § 59 Baubeginn
  • § 74 Örtliche Bauvorschriften

Verordnung der Landesregierung, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung LBOVVO)

  • § 2 Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren

Freigabevermerk

27.11.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg