Behördenwegweiser
Chancengleichheitsbeauftragte
Beschreibung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Anliegen der Stadt Rastatt. Sie setzt sich dafür ein, dass der Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern mit und ohne Migrationshintergrund in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen genauso wirksam wird wie in Schulen, Vereinen und im Alltagsleben.
Im deutschen Grundgesetz sind die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger unter anderem im Artikel 3 verankert. Darin auch das Recht auf Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung. Die städtische Beauftragte für Chancengleichheit entwickelt zielgerichtet Maßnahmen, um diesen Benachteiligungen entgegenzuwirken.
Aufgaben der städtischen Beauftragten für Chanchengleicheit
- Anlaufstelle für ratsuchende Menschen in Rastatt rund um die Themen Chancengleichheit, Familie, Pflege und Beruf, Unterstützung der beruflichen Entwicklung oder häusliche Gewalt
- Organisation von Veranstaltungen und Aktionen zu aktuellen Themen der Gleichstellung
- Zusammenarbeit mit anderen gleichstellungspolitisch engagierten Personen, Organisationen, Gruppen und Initiativen
- Ansprechpartnerin für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Rastatt
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Frau Kerstin Ganz
Chancengleichheitsbeauftragte