Behördenwegweiser
Kundenbereich Baurecht
Große Kreisstadt
Beschreibung
Der Kundenbereich Baurecht ist zugleich untere Denkmalschutzbehörde. Er ist für das gesamte Stadtgebiet mit den Stadtteilen zuständig. Ebenso ist der Kundenbereich im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft für die Gemeinden Iffezheim, Ötigheim und Steinmauern zuständig.
Bürgerinnen und Bürger bekommen Beratung hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an das Bauvorhaben und erhalten auf Antrag die dafür notwendigen Genehmigungen. Die Beratung umfasst auch Fragen des Denkmalschutzes.
Aufgaben
- Beratung über die Durchführbarkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen
- Entscheidung über die Anträge für bauliche Anlagen
- Zentrale Anlaufstelle bei der Planeinreichung
- Beratung in Sachen Antragstellung
- Bearbeitung von Anträge im Kenntnisgabeverfahren
- Prüfung der eingereichten Bauanträge auf Vollständigkeit
- Durchführung von Angrenzerbenachrichtigungen
- Durchführung von Brandverhütungsschauen
- Führung des Baulastenverzeichnis
- Baurechtliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohneigentumsgesetz
- Beauftragung von Prüfingenieure für Baustatik
- Erteilung von denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Steuerbebescheinigungen
Kontakt
Telefon 07222 972-7621
E-Mail baurecht@rastatt.de
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Fachbereich Sicherheit und OrdnungLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bebauungsplan einsehen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Flächennutzungsplan einsehen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)
- Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen