Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Rheinau-Nord“/ 10. Änderung (Erweiterung der Gustav-Heinemann-Schule) in Rastatt - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (298 KB)