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B 462: Ausbau bei Rastatt mit Umbau der Anschlussstelle A 5 / B 462

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Antrag auf Planfeststellung nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den vierstreifigen Ausbau der B 462 bei Rastatt mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5. Der Antrag wurde gestern, 31. März 2026, eingereicht.

Mit der Antragstellung wird das gesetzlich vorgesehene Zulassungsverfahren für dieses Bundesfernstraßenprojekt eingeleitet.

Planfeststellungsverfahren

Im Planfeststellungsverfahren werden die eingereichten Planunterlagen geprüft und die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit beteiligt.

Die Planunterlagen werden im weiteren Verlauf des Verfahrens öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die eingehenden Stellungnahmen werden im Rahmen des Verfahrens ausgewertet.

Weitere Schritte

Konkrete Aussagen zu Bauablauf, Bauzeiten, verkehrlichen Einschränkungen und Kosten des Projekts können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Diese Angaben werden im Zuge des weiteren Planungsverlaufs und nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens präzisiert und gesondert bekanntgegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte im Verfahren informieren.

Weitere Informationen zum Projekt auf der Projektseite unter folgendem Link: B 462, vierstreifiger Ausbau mit Umbau der Anschlussstelle Rastatt-Nord an der A 5 | Regierungspräsidium Karlsruhe 

(Erstellt am 02. April 2026)