Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt ist es notwendig, fossile Energieträger schrittweise zu reduzieren. Das umfasst nicht nur das direkte Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Heizöl oder Gas, sondern auch indirekte fossile Energieträger, wie sie im Strom anzutreffen sind. Die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung und anschließenden teilweisen Selbstnutzung ist ein Baustein hin zu einem klimafreundlichen Strom. Da nicht jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren kann, besteht die Möglichkeit, sogenannte Balkonkraftwerke zu installieren. Die Stadt bietet allen Interessierten an, sich um Fördermittel zu bewerben.
Es werden Anlagen bis zu einer installierten Anlagenleistung von 1200k Wp gefördert. Der maximale Fördersatz beträgt 200 Euro und wird nur einmalig als Zuschuss gewährt. Es erfolgt eine gestaffelte Förderung.
Wichtige Fragen und Antworten
Wie kann ich prüfen, ob ich als Mieter ein Balkonkraftwerk anbringen darf?
Muss ich die Anmeldung beim Marktstammdatenregister vornehmen?
Die Anmeldung müssen Sie vornehmen. Dies wird nicht vom Netzbetreiber beziehungsweise den Stadtwerken Rastatt durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt digital über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ergänzende Informationen können erhalten Sie mit dem Download des PDFs vom Marktstammdatenregister. (PDF) (309 KB)
Was muss ich beachten, um die Freihaltung des zweiten Rettungsweges zu garantieren?
Sollten Sie ein Balkonkraftwerk an Balkongeländer montieren, so prüfen Sie im Vorfeld, ob dieser als zweiter Rettungsweg ausgewiesen ist. Der zweite Rettungsweg hat unter jedem Umstand frei zu sein beziehungsweise muss frei zugänglich sein. Eine Behinderung des zweiten Rettungsweges erschwert die Rettung durch die Feuerwehr.
Wenn ich mehr als 1200 Wp installieren möchte, kann ich dann trotzdem einen Förderantrag stellen?
Sie können auch mehr als 1200 Wp an Ihre Wohnung oder Haus installieren. Jedoch können Sie nur einen Förderantrag über maximal 1200 Wp beantragen. Entscheidend ist die aufgerundete Anzahl der Module zu maximaler förderbaren Anlagenleistung und der Modul-Leistung. Folgendes Beispiel: Sie wollen Module mit einer Modulleistung von 435 Wp installieren. Um zu bestimmen wie groß die Gesamtanlagenleistung sein darf, um den Förderantrag zu stellen, führen Sie folgende Rechnung durch. 1200 Wp geteilt durch 435 Wp (Leistung pro Beispiel-Modul) ergibt 2,76 Module. Aufgerundet ergibt sich eine maximale Anzahl von drei Modulen. Somit eine Gesamtanlagenleistung von 1.305 Wp. In diesem Beispiel wird Ihnen der maximale Förderbetrag ausgewiesen. Sie können keinen Förderantrag stellen bei einer geplanten Anlage mit den Beispielmodulen, die größer als 1.305Wp ist.
Kann ich schon vor dem 1.6.2024 Module/Wechselrichter kaufen und danach den Förderantrag stellen?
Gilt die Förderung nur für Module oder auch für den Wechselrichter?
Müssen bei getrennten Komponenten (Module und Wechselrichter) für alle Komponenten CE-Zertifikate eingereicht werden?
Ich möchte in zwei unterschiedlichen Himmelsrichtungen die PV-Anlage installieren, kann ich dann für beide einen Förderantrag stellen?
Für den Förderantrag ist die Anlagenleistung entscheidend. Wenn Sie zum Beispiel zwei Module kaufen und unter den 1200 kWp bleiben, eines davon aber im Osten und das andere im Westen montieren, so können Sie einen Antrag über beide Module stellen. Die Förderrichtlinie macht keine Festsetzungen, in welche Richtung die Anlage montiert werden soll, beziehungsweise ob bei mehreren Modulen dieselbe Himmelsrichtung einzuhalten ist.
Wenn ich mehrere Module mir fördern lasse, kann ich ein Modul an meinen Balkon montieren und ein weiteres an die Gartenlaube?
Beim Förderantrag ist der Standort mitzuteilen, an dem die geförderte Anlage montiert werden soll. Somit müssen Sie sich entscheiden, welchen Standort sie bevorzugen möchten. Sie können nur für einen Standort die Förderung beantragen. Wirtschaftlicher ist es, die Anlage an der Wohnung/Haus zu montieren in der/dem der Antragsteller selber wohnt.
Downloads
Richtlinie Förderung Balkonkraftwerke und Kleinst-PV-Anlagen (PDF) (125 KB)