Um das Vorkommen heimischer Arten und deren Lebensräume dauerhaft zu sichern und zu vernetzen, hat die Stadt Rastatt gemeinsam mit dem Umweltplanungsbüro aglR aus Ötigheim ein Konzept zur Biotopvernetzung im Offenland erarbeitet.
Vernetzung heimischer Lebensräume
Der Verlust von Lebensräumen und deren Zerschneidung gilt als eine der Hauptursachen für den Artenrückgang – sei es durch Versiegelung, Bebauung oder Veränderung in der Flächennutzung. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es einer gezielten Vernetzung von Tier- und Pflanzenlebensräumen. Diese Vernetzung ermöglicht einen Austausch und trägt somit zur langfristigen Sicherung der biologischen Vielfalt bei.
Teil eines landesweiten Naturschutzplans
Die Biotopverbundplanung in Rastatt ist Teil einer landesweiten Zielvorgabe, die sich Baden-Württemberg mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes im Jahr 2020 gesetzt hat. Bis 2030 soll auf mindestens 15 Prozent des Offenlands in Baden-Württemberg, also der freien Landschaft ohne Wald, ein funktionaler Biotopverbund etabliert werden. Konkret soll ein Netz räumlich und funktional miteinander verbundener Lebensräume bewahrt, wiederhergestellt oder neu geschaffen werden. Auf bundesweiter und europäischer Ebene gibt es vergleichbare Bestrebungen.
Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht
Den Kommunen kommt dabei eine wesentliche Rolle zu. Der im Frühjahr 2025 fertig gestellte Biotopverbundplan hat die für Rastatt relevanten Arten und Lebensräume identifiziert. In für die Biotopvernetzung wichtigen Verbundachsen und Schwerpunkträumen werden geeignete Maßnahmen vorgeschlagen. Deren Umsetzung wird für die kommenden Jahre angestrebt. Auch Bürger selbst können einen Beitrag zur Sicherung eines funktionsfähigen Biotopverbunds leisten. Rastatterinnen und Rastatter sind deshalb aufgefordert, sich hierbei aktiv einzubringen.
Downloads
- Biotopverbundplan - Bericht (PDF) (3,2 MB)
- Biotopverbundplan - Karten Bestand (PDF) (38,7 MB)
- Biotopverbundplan - Karten Maßnahmen (PDF) (50,3 MB)
- Biotopverbundplan - Steckbriefe (PDF) (6,6 MB)