Infostände auf dem Rastatter Wochenmarkt: Stadt erläutert Genehmigungsverfahren

Die Stadtverwaltung wird seit einigen Wochen immer wieder darauf angesprochen, dass Werbung und Informationsstände politischer Parteien auf dem Wochenmarkt als störend empfunden werden. Die Fragen dazu nimmt die Stadt gerne zum Anlass, um über die Grundlage von Genehmigungen zu informieren.

Grundsätzlich gilt: Die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit sind wichtige demokratische Rechte, die besonders geschützt sind. Sie dürfen nur unter besonders engen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Wer darf einen Infostand anmelden?

Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Organisationen, Vereine und Parteien Infostände auf dem Wochenmarkt beantragen. Sie erhalten dann eine Sondernutzungserlaubnis. Ein Wohnsitz in Rastatt ist nicht erforderlich.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Interessierte stellen ihren Antrag beim Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten der Stadt Rastatt. Dort wird geprüft, ob der beantragte Ort und gewünschte Zeitpunkt verfügbar sind und ob Gründe gegen eine Erlaubnis sprechen. Ist das nicht der Fall, wird die Genehmigung erteilt.

Wann kann eine Erlaubnis abgelehnt werden?

Eine Ablehnung kann erfolgen, wenn der gewünschte Platz bereits belegt ist, bei vorherigen Aktionen des Anmeldenden wesentliche Auflagen missachtet wurden oder Sicherheitsbedenken bestehen. Zudem müssen sich Veranstalter an bestimmte Auflagen halten, wie zum Beispiel Einschränkungen zur Lautstärke und natürlich an das Verbot, verfassungswidrige Symbole und Inhalte zu verwenden.

Welche Regelungen gelten für die AfD

Die AfD ist eine zugelassene Partei, sie ist nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten worden. Zwar wurde sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei eingestuft, allerdings ruht aufgrund einer sogenannten Stillhaltezusage des Bundesverfassungsgerichts die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung. Damit unterliegt die AfD derzeit denselben Regelungen wie alle anderen politischen Parteien.

(Erstellt am 03. Juni 2025)