Deutsch

Saubere und sichere Innenstadt zu Weihnachten und Silvester in Rastatt

An Weihnachten und Neujahr zieht es die Rastatterinnen und Rastatter traditionell in die Innenstadt, um gemeinsam zu feiern. Damit die Feierlichkeiten für alle erfreulich und sicher sind, die Innenstadt sauber bleibt und niemand zu Schaden kommt, setzt die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr auf ein erprobtes Reinigungs- und Sicherheitskonzept.

Reinigungs- und Sicherheitskonzept für die Innenstadt

Die Stadtverwaltung setzt die Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rastatt, den Geschäftsführern der „Barock RestoBar“ und der „Schiffstraße 4“ sowie der Polizei und das bewährte Reinigungs- und Sicherheitskonzept fort: An Weihnachten, Silvester und Neujahr werden die Straßen in den traditionellen Treffpunkten der Innenstadt gründlich vom Müll befreit. An der Herrenstraße werden Blinklichter installiert, um Autofahrer auf querende Fußgänger aufmerksam zu machen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Um die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Gäste zu garantieren, werden beide Gastronomiebetriebe zudem jeweils vier weitere Sicherheitskräfte bereitstellen. Die Polizei wird stichprobeartige Kontrollen durchführen. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, in der als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichneten Schiffstraße nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Fußgängerverkehr nicht zu behindern. Außerdem bittet die Stadt, gerade an Silvester grundsätzlich auf Menschen, Tiere, Umwelt und Gebäude Rücksicht zu nehmen.

Frühschoppen und Außenbewirtung

Auch in diesem Jahr haben die „Barock RestoBar“ und die „Schiffstraße 4“ besondere Angebote für ihre Gäste im Freien. Heiligabend und Silvester organisiert die „Barock RestoBar“ von 10 bis 16 Uhr eine Außenbewirtung vor dem Lokal und dem Schloss. Zur gleichen Zeit wird auf dem Faneser Platz von 10 bis 16 Uhr in der „Schiffstraße 4“ zum Frühshoppen eingeladen. Beide Veranstaltungen wurden von der Stadt mit einer Sondernutzungsgenehmigung versehen. Die Betreiber der Gaststätten sind eigenverantwortlich für die Reinigung der Sondernutzungsflächen zuständig. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, müssen die Veranstalter dafür sorgen, dass sich die Feierlichkeiten nicht auf die Herren- oder Schiffstraße ausdehnen.

(Erstellt am 19. Dezember 2025)