Landtagswahl 2026: Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt/ Briefwahl bequem online beantragen
Am Sonntag, 8. März 2026, wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Bei der Landtagswahl gibt es gleich mehrere Neuerungen: Erstmals sind auch 16- und 17-jährige Deutsche wahlberechtigt, zudem hat jeder Wählende nun zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter aus dem Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme bestimmt über die Verteilung der Sitze auf die Parteien im Landtag.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen an die rund 32.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Rastatt hat begonnen. Spätestens bis zum 15. Februar sollen die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein.
Am Wahltag stehen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Stimmabgabe von 8 bis 18 Uhr insgesamt 33 Wahllokale zur Verfügung. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, welches Wahllokal aufgesucht werden muss. Zudem wurden 13 Briefwahlbezirke eingerichtet.
Wer per Briefwahl seine Kreuze setzen möchte, kann – sobald er die Wahlbenachrichtigung postalisch erhalten hat – die erforderlichen Unterlagen bequem online über die Website der Stadt Rastatt unter www.rastatt.de anfordern.
Am einfachsten und schnellsten lässt sich der Online-Wahlscheinantrag mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Die Antragsdaten werden verschlüsselt übertragen.
Briefwahlunterlagen können außerdem schriftlich per Wahlbenachrichtigung, Brief, Postkarte oder Vordruck beantragt werden oder elektronisch per E-Mail. Zu nennen sind jeweils der Familienname, der oder die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Wahlberechtigte können ihre Unterlagen aber auch persönlich im Bürgerbüro, Herrenstraße 15 in Rastatt, oder bei den jeweiligen Ortsverwaltungen abholen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Versand einige Arbeitstage in Anspruch nehmen kann und deshalb eine frühzeitige Antragstellung empfohlen wird.
Damit blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger am 8. März 2026 auch ohne fremde Hilfe ihre Stimmen für die Landtagswahl abgeben können, können sie bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden telefonisch unter 0761-36122 kostenlos eine Stimmzettelschablone und Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels anfordern.
Personen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl" (Blind) eingetragen haben, müssen nicht selbst aktiv werden. Sie erhalten die Stimmzettelschablone und die Audio-CD automatisch per Post.
Fragen zur Wahlberechtigung, Briefwahl und Barrierefreiheit beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros telefonisch unter 07222 972-7114, -7115, -7118 und -7119 oder per E-Mail an: buergerbuero@rastatt.de.
Persönliche Vorsprachen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro sowie bei den Ortsverwaltungen während den jeweiligen Öffnungszeiten möglich.
Weitere Infos unter www.rastatt.de/landtagswahl-2026
