Wer seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss zuvor einen Rentenantrag stellen. Dies sollte rund vier bis fünf Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn geschehen, um eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung sicherzustellen.
Sie können ihren Antrag online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In den Online-Diensten steht dafür ein elektronischer Antrag zur Verfügung.
Wenn Sie in Rastatt wohnen, können Sie Ihren Antrag auch bei der Rentenstelle der Stadt Rastatt stellen. Einwohner der Rastatter Ortsteile können sich in Rentenangelegenheiten auch an Ihre Ortsverwaltung wenden.
Zur Beantragung Ihrer Rente ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihre letzte Rentenauskunft mit dem Versicherungsverlauf mitbringen!
Hilfreiche Tipps, worauf Sie beim Rentenantrag achten sollten, bietet die Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s" der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre liegt im Foyer des Rathauses in der Herrenstraße 15 und in den Ortsverwaltungen aus.
Eine Beratung in Rentenangelegenheiten darf ausschließlich durch Rentenberater/innen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgen. In Rastatt wird eine Rentenberatung grundsätzlich dienstags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15.40 Uhr angeboten. Diese findet in der Friedrich-Ebert-Straße 30 im Hause der AOK statt. Für eine Terminvereinbarung zur Rentenberatung in Rastatt wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in Karlsruhe, Tel. 0721 825-11543. Eine Beratung bei der DRV ist persönlich, telefonisch oder per Video möglich (PDF) (639 KB). Bei Fragen zu Ihrer Rente, Ihrer Rentenantragstellung usw. können Sie sich an Tel. 0721 825-11542 oder E-Mail: beratungszentrum.karlsruhe@drv-bw.de wenden.
Aktuelle Informationen von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Aktivrentengesetz
Seit Jahresbeginn gilt das von der Bundesregierung beschlossene Aktivrentengesetz. Doch wussten Sie, dass es sich bei der "Aktivrente" nicht um eine Rentenart, sondern um einen Steuerbonus handelt? Noch mehr Wissenswertes und Antworten auf Fragen wie Muss ich die "Aktivrente" beantragen? und Wer ist der richtige Ansprechpartner zum Thema "Aktivrente"? liefert Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit wichtigen Fragen und Antworten auf ihrer Website.
Mütterrente III
Zum 1. Januar 2027 treten Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente III, in Kraft. Ausgezahlt werden wird die Mütterrente III allerdings erst ab dem Jahr 2028. Damit Sie mitreden können, hat Ihnen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Website alle wichtigen Informationen zur Mütterrente III zusammengestellt.


