Ein Bebauungsplanentwurf oder ein Flächennutzungsplanentwurf muss öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches). Der Zeitraum wird vor Beginn im Badischen Tagblatt bekanntgemacht. Die Planungsunterlagen liegen dann in der Regel für einen Monat beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung im Rathaus in der Herrenstraße 15 aus. In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung abgegeben werden. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt.
Aktuelle Offenlagen
Bebauungsplan „Hardbergstraße Ost“ in Rastatt - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (374 KB)
- Abwägung (PDF) (296 KB)
- Bebauungsplan (PDF) (852 KB)
- Textteil (PDF) (3,6 MB)
- Umweltbericht (PDF) (2,1 MB)
- Artenschutz (PDF) (1,2 MB)
- Schallgutachten (PDF) (1,8 MB)
Bebauungsplan „Hardbergstraße West“ in Rastatt - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
- Bekanntmachung (PDF) (219 KB)
- Abwägung (PDF) (215 KB)
- Bebauungsplan (PDF) (879 KB)
- Textteil (PDF) (3,4 MB)
- Umweltbericht (PDF) (2,2 MB)
- Artenschutz (PDF) (1,3 MB)
- Schallgutachten (PDF) (3,3 MB)