Die Stadt möchte jungen Menschen aus Rastatt helfen, eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Aus diesem Grund gibt es seit 1998 ein städtisches Lehrstellenförderprogramm. Damit sollen Ausbildungsbetriebe ein Anreiz erhalten, für bestimmte Zielgruppen eine Ausbildung anzubieten.
Wer kann am Lehrstellenförderprogramm teilnehmen?
- Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss
- Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen
- Schülerinnen und Schuler mit Hauptschulabschluss
- Absolventinnen und Absolventen von berufsvorbereitenden Bildungs- und Fördermaßnahmen (z. B. Berufseinstiegsjahr, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf).
Der Zuschuss beträgt je vollem Ausbildungsjahr 1.300 Euro. Ein Antrag auf Aufnahme in die Lehrstellenförderung kann hier online gestellt werden. Für die Bewilligung gelten die Richtlinien für die Lehrstellenförderung der Stadt Rastatt in der aktuellen Fassung vom 15. Mai 2018. (PDF) (647 KB)
Sie haben Interesse? Simone Maur steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07222 972-9400 oder simone.maur@rastatt.de zur Verfügung.
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Lehrstellenförderung - Antrag auf Aufnahme
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